Viele Meilensteine im Leben werden mit einer Urkunde besiegelt. Mit zunehmender Internationalisierung des Alltags brauchen wir auch häufiger beglaubigte Übersetzungen persönlicher Unterlagen wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, aber auch Führerscheine und so weiter.
Beglaubigte Übersetzungen Ihrer Urkunden können Türen für die Zukunft öffnen. Ob bei Bewerbungen, Umzügen oder Behördengängen – halten Sie Ihre Unterlagen für die prüfenden Blicke der Menschen bereit, die über wichtige Dinge in Ihrem Leben mitentscheiden.
Unsere Übersetzer:innen kennen sich mit den Formulierungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Kulturkreisen aus. Wie sind Führerscheinklassen vergleichbar? Wie werden Namen aus verschiedenen Alphabeten übertragen? Liegt uns eine Geburts- oder Abstammungsurkunde vor? Alle diese Fragen klären unsere Fachübersetzer für Sie und nehmen eine akkurate Übersetzung Ihrer Urkunden vor. Denn wir wollen, dass Sie zufrieden sind.
Grundsätzlich benötigen Sie für jede Übersetzung offizieller Dokumente eine Beglaubigung. Unsere Fachübersetzer:innen sind ermächtigt bzw. öffentlich bestellt und dürfen mit ihrem Stempel die angefertigte Übersetzung beglaubigen. Neben dem Stempel finden Sie die Beglaubigungsformel. Damit wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigt. Wollen Sie die beglaubigte Übersetzung bei einer deutschen Behörde vorlegen, ist das in den allermeisten Fällen ausreichend.
Anders ist die Sachlage, wenn Sie Übersetzungen von Urkunden und Dokumenten zur Vorlage bei ausländischen Behörden erstellen lassen. Dann muss im Einzelfall geprüft werden, ob es eine sogenannte “Überbeglaubigung” von offizieller Stelle geben muss. Sie heißt Apostille und wird von den Landgerichten ausgestellt. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrungen, wir beraten Sie gern.
Ermächtigte Übersetzer:innen beglaubigen ihre Übersetzung. Benötigen Sie tatsächlich eine Apostille, kommt das Landgericht ins Spiel. Erkundigen Sie sich bei der Auslandsvertretung des Landes, für das Sie die Übersetzung benötigen, ob eine Apostille für die beglaubigte Übersetzung notwendig ist. Transtext Sprachendienst steht Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.
Es gibt eine schier unendliche Bandbreite an verschiedenen Urkunden. Es ist daher leider nicht möglich, einen Pauschalpreis zu nennen. Ein Führerschein hat zum Beispiel unter Umständen nur ein paar Zeilen, muss dafür aber mit Erklärungen zu im Ausstellungsland geltenden Recht versehen sein. Oder es geht um eine beglaubigte Übersetzung eines Schulzeugnisses - die sind ganz unterschiedlich lang und müssen in vergleichbare Abschlüsse und Fächer in Deutschland angepasst werden etc.
Sobald wir Ihre Urkunde in der Hand haben, können wir absehen, welche Kosten in etwa entstehen. Sie können uns die Urkunde für die Preisberechnung auch als Scan schicken - für die Anfertigung der beglaubigten Übersetzung benötigen wir dann allerdings das Original.
Wie viel Zeit die Übersetzung in Anspruch nimmt, hängt zum einen vom Umfang der Dokumente ab und zum andern auch von der Auslastung der zuständigen Übersetzer:innen. In der Regel brauchen wir nicht länger als ein paar Arbeitstage dafür. Sollten Sie die Übersetzung aus irgendeinem Grunde aber sehr dringend benötigen, sprechen Sie uns bitte darauf an. Bisher haben wir noch immer eine Lösung gefunden.